Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Kein Widerrufsrecht

 1.   Die nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle im Online-Shop der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG enthaltenen Angebote und Lieferungen. Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 2.   Einkaufsbedingungen des Kunden bzw. Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit der Annahme des Angebots der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG durch den Kunden bzw. Auftraggeber gelten die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt werden.

 3.   Die im Online-Shop der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG enthaltenen Angebote betreffen ausschließlich Produkte, die nicht vorgefertigt sind, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden bzw. Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden bzw. Auftraggebers zugeschnitten sind. Gemäß § 312g Abs. 2 Nummer 1, des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat der Kunde bzw. Auftraggeber, selbst wenn es sich bei ihm um einen Verbraucher handelt, kein Widerrufsrecht.

 4.   Die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 5.   Die Rechte aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

 

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

 1.   Die Inhalte des Online-Shops der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar; sie verpflichten die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG nicht zur Lieferung.

 2.   Der Kunde bzw. Auftraggeber gibt über die im Online-Shop enthaltene Maske die Daten, Maße, bzw. Angaben zur Material-Qualität des von ihm gewünschten Produktes ein, macht hierzu über die Maske ggf. ergänzende Angaben stellt der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ggf. ergänzende Informationen zur Verfügung. Auf Basis dieser Angaben des Kunden bzw. Auftraggebers erstellt die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ein Angebot und übersendet dieses dem Kunden bzw. Auftraggeber.

 3.   Nach Erhalt des Angebots der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG kann der Kunde bzw. Auftraggeber dieses Angebot innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen annehmen und das gewünschte Produkt zu den in dem Angebot enthaltenen Bedingungen und Spezifikationen bestellen. Mit der Annahme des Angebots erklärt der Kunde bzw. Auftraggeber verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. den Auftrag erteilen zu wollen. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich das Angebot der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG maßgebend. Nach Ablauf des Zeitraumes von zwei Wochen ist die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG nicht mehr an das erteilte Angebot gebunden.

 4.   Bis zur Annahme des Angebots durch den Kunden bzw. Auftraggeber bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten. Das Angebot der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG steht ferner unter dem Vorbehalt der Lieferbarkeit bzw. Verfügbarkeit. Sollte die Ware, das Produkt bzw. die hierfür benötigten Materialien bei Eingang der Annahme des Angebots durch den Kunden bzw. Auftraggeber nicht mehr verfügbar sein, so ist die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG den Kunden bzw. Auftraggeber unverzüglich informieren und eventuell bereits geflossene Gegenleistungen des Kunden bzw. Auftraggebers unverzüglich erstatten.

 5.   Abschlüsse mit Vertretern sind für den Kunden bzw. Auftraggeber bindend, für die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG erst durch schriftliche Bestätigung.

 6.   In Angeboten enthaltene Preise für einzelne Positionen haben nur Gültigkeit bei Annahme des gesamten Angebotes. Zeichnungen, Ablichtungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit sie im Angebot der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ausdrücklich enthalten sind. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG.

 7.   Bestellt der Kunde bzw. Auftraggeber die Ware bzw. nimmt er das Angebot der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG an, wird die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG den Eingang der verbindlichen Bestellung bzw. des Auftrages unverzüglich bestätigen. Hierbei speichert die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG den Vertragstext und sendet diesen dem Kunden bzw. Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen per E-Mail zu.

 8.   Die Annahme eines Angebots der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG durch den Kunden bzw. Auftraggeber erfolgt in Kenntnis etwaiger durch die Corona-Pandemie eingetretener oder künftig noch zu befürchtender Erschwernisse oder Behinderungen im Betriebsablauf des Kunden bzw. Auftraggebers. Der Kunde bzw. Auftraggeber hat bei der Annahme eines Angebots der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG etwaige wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf seine wirtschaftliche Lage berücksichtigt. Nach der Annahme des Angebots der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG kann sich der Kunde bzw. Auftraggeber nicht auf solche Erschwernisse oder Behinderungen bzw. Auswirkungen der Corona-Pandemie berufen, die ihm im Zeitpunkt der Annahme des Angebots der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG bekannt waren oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren oder mit deren künftigen Eintritt er vernünftigerweise rechnen musste.

 

§ 3 Preisgestaltung

 1.   Die Preise ergeben sich aus dem Angebot der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG. Sie verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ab Werk, ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten sowie unverzollt (Ausland).

 2.   Sofern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder Leistung die Preise der Vorlieferanten der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG, deren Kosten (z. B. Frachterhöhungen, Lohn- und Rohstoffpreiserhöhungen etc.) oder deren Abgaben erhöhen bzw. solche neu eingeführt werden, ist die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen, es sei denn, dass der Preis ausdrücklich als Festpreis bestätigt worden ist.

 3.   Berücksichtigt die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG Änderungswünsche des Kunden bzw. Auftraggebers ist sie berechtigt, die hierfür entstehenden Mehrkosten dem Kunden bzw. Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

 4.   Die Mehrwertsteuer wird entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt. Etwaige Erhöhungen des Mehrwertsteuersatzes zwischen Bestellung und Lieferung gehen zu Lasten des Kunden bzw. Auftraggebers.

 5.   Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich per E-Mail.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

 1.   Lieferungen an Kunden, bei denen es sich um Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt, erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse. Der Versand bzw. die Übergabe der Ware erfolgen erst ab dem vollständigen Zahlungseingang bei der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG.

 2.   Lieferungen und sonstige Leistungen sind sofern sich aus dem Angebot nichts Abweichendes ergibt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde bzw. Auftraggeber unbenommen einer vorherigen Mahnung in Zahlungsverzug.

 3.   Die Gewährung von Skonti bedarf neben einer ausdrücklichen einzelvertraglichen Vereinbarung der weiteren Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht und anderen weitergereichten Fremdkosten maßgeblich.

 4.    Zahlungen mit Wechsel oder Schecks sind nicht möglich.

 5.    Die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, trotz gegebenenfalls anders lautender Bestimmungen des Kunden bzw. Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen.

 6.   Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers sind nicht statthaft.

 7.   Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden bzw. Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) werden alle offenstehenden Forderungen sofort fällig. Zahlungsverzug hat vorbehaltlich der in nachfolgendem § 5 getroffenen Bestimmungen die Zurückhaltung der Lieferung zur Folge.

 

§ 5 Zahlungsverzug und Kreditunwürdigkeit

 1.   Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen (Verzug) ist die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG berechtigt

 -   von allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen;

 -   den vereinbarten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und gelieferte Ware in Besitz zu nehmen (vgl. nachfolgenden § 12);

 -   Sicherheiten zu fordern und gestellte Sicherheiten zu verwerten;

 -   alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen;

 -   Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe von neun Prozent über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zzgl. der darauf anfallenden zu der Zeit gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen;

 -   gegebenenfalls weiteren Verzugsschaden nach entsprechendem Nachweis gegenüber dem Kunden bzw. Auftraggeber geltend zu machen.

 2.   Im Falle der gerichtlichen Geltendmachung oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. Auftraggebers sind alle gewährten Rabatte, Boni und Skonti auf noch unbezahlte Rechnungen hinfällig.

 

§ 6 Lieferfristen

 1.   Eingegangene Bestellungen gelten erst mit dem Eingang der Annahme des Angebots bei der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG als angenommen. Im Angebot enthaltene Lieferfristen und Termine gelten stets nur annähernd. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden sollen, bedürfen der Schriftform.

 2.   Nicht unter Angabe eines bestimmten Liefertermins vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Eingangs der Annahme des Angebots bei der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG. Im Angebot enthaltene Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, der zwischen Abgabe des Angebots und des Eingangs der Annahme bei der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG liegt. Lieferfristen und Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den Ort der Versendung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

 3.   Abweichend von den vorstehenden Absätzen 1 und 2 erfolgt die Lieferung gegenüber Kunden, bei denen es sich um Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt, ausschließlich gegen Vorkasse. Der Versand bzw. die Übergabe der Ware erfolgen erst ab dem vollständigen Zahlungseingang bei der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG. Vor dem vollständigen Zahlungseingang ist ein Verzug der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

 4.   Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich - unbeschadet der Rechte der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG aus Verzug des Kunden bzw. Auftraggebers - um den Zeitraum, um den der Kunde bzw. Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesen oder anderen Abschlüssen gegenüber der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG im Verzug ist.

 5.   Liegt seitens der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG Lieferverzug vor, so kann der Kunde bzw. Auftraggeber – vorbehaltlich der Regelungen in § 7 - nach erfolglosem Verstreichen einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung seitens der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG Schadensersatz verlangen; allerdings beschränkt auf Mehraufwendungen für einen vorgenommenen Deckungskauf. Weitere Ansprüche bestehen nicht, insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und diejenige gemäß § 287 BGB ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht bei der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden bzw. Auftraggebers.

 6.   Es gilt als vereinbart, dass Teillieferungen erfolgen dürfen, es sei denn, dass dies ausdrücklich und in schriftlicher Form ausgeschlossen wird. Für die Bezahlung von Teillieferungen gilt § 4 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen.

 

§ 7 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung/Lieferung

 1.   Glaubt sich die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat sie dies dem Kunden bzw. dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt sie die Anzeige, so hat sie nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Kunden bzw. Auftraggeber offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt waren.

 2.   Lieferfristen und Liefertermine im Sinne von § 6 werden verlängert, soweit die Behinderung verursacht ist:

   a)   durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Kunden bzw. Auftraggebers,

   b)   durch Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG oder in einem unmittelbar für die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG arbeitenden Betrieb,

   c)   durch höhere Gewalt oder andere für die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG unabwendbare Umstände, insbesondere durch unabwendbare Auswirkungen der Corona-Pandemie. Solche unabwendbaren Auswirkungen liegen u.a. in durch die Corona-Pandemie verursachte Lieferengpässe (bspw. bei der Anlieferung von Rohstoffen zu marktüblichen Preisen), einer behördlich angeordneten Betriebsschließung oder Teilbetriebsschließung der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG und in einem durch die Corona-Pandemie verursachten Ausfall von Arbeitskräften der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG.

 3.   Die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG wird – soweit möglich - alle ihr billigerweise zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Leistungshindernisse im Sinne von § 7 Abs. 2 zu beheben. Hiervon ausdrücklich nicht umfasst ist die (Ersatz-) Beschaffung von Rohstoffen und Materialien zu Preisen, die über dem marktüblichen Niveau liegen. Hierüber wird die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG den Kunden bzw. Auftraggeber unterrichten. Falls der Kunde bzw. Auftraggeber eine solche Beschaffung dennoch ausdrücklich verlangt, hat er die hierdurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

 4.   Soweit die Leistungshindernisse weggefallen sind, hat die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG die Ausführung der Leistung so bald wie möglich, spätestens innerhalb einer Woche wieder aufzunehmen und den Kunden hierüber zu benachrichtigen.

 5.   Die Fristverlängerung im Sinne von § 7 Abs. 2 wird berechnet nach der Dauer der Behinderung mit einem Zuschlag von einer Woche für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

 

§ 8 Versand, Gefahrübergang

 1.   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden bzw. Auftraggeber über. Der Versand erfolgt - soweit nicht Anderes vereinbart ist - grundsätzlich ab Werk.

 2.   Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware/der verkauften Sache über mit der Ankunft des Fahrzeugs vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Der Kunde bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, soweit dieses technisch möglich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen.

 3.   Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde bzw. Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.

 4.   Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Übergabe bzw. die Versendung aus nicht von der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden bzw. Auftraggeber über. Versandbereite Lieferungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen nach Datum der Anzeige der Versandbereitschaft abzunehmen. Andernfalls ist die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG berechtigt, die Ware nach eigener Wahl zu versenden. Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grund, den die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, verzögert, ist diese berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Kosten und Gefahr des Kunden bzw. Auftraggebers und unter Ausschluss der Haftung die Ware nach eigenem Ermessen einzulagern und die hierbei entstehenden Kosten dem Kunden bzw. Auftraggeber aufzugeben, alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachten Maßnahmen zu treffen sowie die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen.

 5.   Ohne bestimmte Weisungen für den Versand wird dieser nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für die billigste Versandart bewirkt. Die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, zu Lasten des Kunden bzw. Auftraggebers eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen. Schadensmeldungen sind unverzüglich – spätestens unmittelbar mit der Annahme der beschädigten Ware beim Auftraggeber - zu erstatten und schriftlich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht diese auf den Kunden bzw. Auftraggeber über. Dieses gilt auch dann, wenn die Lieferung durch Fahrzeuge der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG erfolgt.

 

§ 9 Mängelhaftung

 Für Mängel der Ware einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften leistet die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG nach den folgenden Vorgaben Gewähr:

 1.   Die Gewährleistung durch die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG bezieht sich auf eine betriebsgerechte Ausführung und auf Verwendung einwandfreier Materialien sowie die Einhaltung der im Angebot der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG gemäß § 2 Abs. 2 und Abs. 3 enthaltenen Daten, Maße, Angaben zur Material-Qualität und sonstigen Spezifikationen. Diese Daten, Maße, Angaben zur Material-Qualität und sonstigen Spezifikationen hat zuvor der Kunde bzw. Auftraggeber genannt. Sollten sich die von dem Kunden bzw. Auftraggeber insoweit gemachten Angaben als für die von ihm verfolgten Zwecke als ungeeignet herausstellen, übernimmt die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG hierfür keine Gewährleistung. Auch bei natürlichem Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung und unsachgemäßer Montage durch den Kunden bzw. Auftraggeber ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

 2.   Die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 3.   Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bzw. Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden bzw. Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 4.   Handelt es sich bei dem Kunden bzw. Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, setzten Mängelansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers voraus, dass dieser seinen nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist der Kunde bzw. Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, trifft ihn die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Dies gilt auch für Beanstandungen hinsichtlich Stückzahl, Maß und Gewicht.

 5.   Wählt der Kunde bzw. Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde bzw. Auftraggeber nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, bleibt die Ware bei ihm, wenn dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG die Vertragsverletzung grob fahrlässig, vorsätzlich oder arglistig verursacht hat.

 6.   Gegenüber Kunden bzw. Auftraggebern, bei denen es sich um Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde bzw. Auftraggeber den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Ziffer 4. dieser Bestimmung). Gegenüber Kunden, bei denen es sich um Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

 7.   Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung im Angebot der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 8.   Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde bzw. Auftraggeber durch die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG nicht.

 

§ 10 Haftungsbeschränkungen

 1.   Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG nicht.

 2.   Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden bzw. Auftraggebers sowie im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

 3.   Schadensersatzansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers, bei dem es sich um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt, wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden bzw. Auftraggebers oder im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

 

§ 11 Exportkontrolle

 1.   Der Kunde bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei den örtlichen Behörden des Landes, in dem er ansässig ist, zu erkundigen, unter welchen Bedingungen das bestellte Produkt eingeführt werden darf; das Produkt muss von dem Auftraggeber bei den zuständigen Behörden deklariert und eventuell anfallende Gebühren müssen von ihm gezahlt werden. Der Kunde bzw. Auftraggeber muss bei den örtlichen Behörden die Einfuhr- sowie Nutzungsmöglichkeit der bestellten Produkte oder Dienstleistungen prüfen. Der Kunde bzw. Auftraggeber ist weiter verpflichtet, sich zu versichern, dass die durch den Hersteller angegebenen technischen Eigenschaften den gesetzlichen Vorgaben des Landes, in das eingeführt wird, entsprechen.

 2.   Vor dem Export von Waren, in welchen Produkte der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG verbaut sind, hat der Kunde bzw. Auftraggeber (Verkäufer) alle erforderlichen Exportlizenzen einzuholen; er darf die Produkte weder direkt oder indirekt an Unternehmen, Personen oder Länder verkaufen oder weitergeben, sofern dies gegen Exportkontrollgesetze oder Verordnungen verstößt.

 3.   Der Kunde bzw. Auftraggeber ist nicht berechtigt, Waren zurückzugeben oder Schadensersatz zu verlangen, wenn ihm eine Exportgenehmigung verweigert wird. Die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG haftet nicht im Falle einer Gesetzesüberschreitung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen oder sonstigen Sanktionen frei, die gegen die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG aufgrund von Verstößen gegen das Exportkontrollrecht im Zusammenhang mit den Liefergegenständen stehen.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt

 1.   Bis zur Erfüllung der Forderungen (einschließlich Saldo aus Kontokorrent), die der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden bzw. Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, sind der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG die in den folgenden Ziffern 2. bis 9. geregelten Sicherheiten zu gewähren, die auf Verlangen nach Wahl der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG freizugeben sind, soweit ihr Wert die Forderungen der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG um mehr als zehn Prozent übersteigt.

 2.   Die Ware bleibt Eigentum der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG, die Be- und Verarbeitung oder die Montage erfolgen stets für die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG. Erlischt der (Mit‑) Eigentum der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit‑) Eigentum des Kunden bzw. Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG übergeht.

 3.   Der Kunde bzw. Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG unentgeltlich. Ware, an der der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG (Mit‑) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

 4.   Der Kunde bzw. Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bzw. Auftraggeber bereits jetzt in vollem Umfang an die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ab, welche die Abtretung annimmt. Sämtliche Eigentumsvorbehaltsrechte der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG (einfacher, erweiterter, verlängerter oder Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, so lange dieser die Ware nicht bei der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen.

 5.   Die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ermächtigt den Kunden bzw. Auftraggeber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Sie behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde bzw. Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist bzw. Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so kann die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG verlangen, dass der Kunde bzw. Auftraggeber der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG die abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 6.   Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde bzw. Auftraggeber auf das Eigentum der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG hingewiesen.

 7.   Der Kunde bzw. Auftraggeber tritt zur Sicherung der Forderungen der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG auch die ihm zustehenden Forderungen ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

 8.   Der Kunde bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde bzw. Auftraggeber für den der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG entstandenen Ausfall. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde bzw. Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

 9.   Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden bzw. Auftraggebers - insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 10.   Auf Verlangen der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ist der Kunde bzw. Auftraggeber verpflichtet, dieser seine Abnehmer zu benennen, ihm die Abtretung mitzuteilen, der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ist weiter berechtigt, den Abnehmer des Kunden bzw. Auftraggebers von der Abtretung zu benachrichtigen.

 11.   Soweit die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG mit dem Kunden bzw. Auftraggeber eine Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG akzeptierten Wechsels durch den Unternehmer und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG.

 12.   Der Kunde bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Auf Verlangen der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ist dieser jederzeit am Ort der jeweiligen Lagerung der Vorbehaltsware eine Bestandsaufnahme und eine ausreichende Kennzeichnung der Vorbehaltsware zu ermöglichen.

 

§ 13 Verjährung

 Die Ansprüche der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG auf Vergütung für die Lieferung herzustellender und zu erzeugender beweglicher Sachen verjähren in fünf Jahren.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

 1.   Für die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden bzw. Auftraggebers aus diesem Vertrag auf einen Dritten bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG.

 2.   Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bremen.

 3.   Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde bzw. Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde bzw. Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden bzw. Auftraggebers zuständig ist.

 4.   Für diese Liefer- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG und dem Kunden bzw. Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

 5.   Der Kunde bzw. Auftraggeber bestätigt, dass durch den von ihm erteilten Auftrag keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

 6.   Wurde seitens der J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG eine Gewährleistungsbürgschaft erbracht, so ist es dem Kunden bzw. Auftraggeber nicht gestattet, diese auf ersten Zuruf hin in Anspruch zu nehmen. Eine Inanspruchnahme erfolgt nur nach und unter Vorlage eines entsprechenden Schiedsspruches.

 7.   Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden bzw. Auftraggeber einschließlich dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

 

Stand: Mai 2020

 

J. Klose Lasermetalltechnik GmbH & Co. KG